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service

Leihfrist, Leihfristverlängerung
Die normale Leihfrist beträgt pro Medieneinheit 4 Wochen, sofern keine
besonderen Ausleihreglements festgelegt wurden.
Die Leihfrist kann 5x verlängert werden. In der Regel wird dies von der
Entleiherin oder dem Entleiher am OPAC unter dem Punkt Entleihungen selbst vorgenommen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit die Leihfristverlängerung telefonisch
in der Leihstelle zu beantragen. Diese Möglichkeit ist besonders zu empfehlen,
wenn Fristen über den OPAC nicht verlängert werden konnten oder andere
Unklarheiten bestehen.
Die telefonische Fristverlängerung erreichen Sie während der gesamten
Öffnungszeit der Leihstelle unter der Telefonnummer: 1267-234.
Ein Antrag auf Fristverlängerung per E-Mail unter folgender Adresse ist
ebenso möglich: ausleihe@gwlb.de.
Leihfristverlängerung gewährt die Bibliothek entsprechend ihrer Benutzungsordnung
und ist grundsätzlich nicht möglich, wenn für die betreffende
Medieneinheit Vormerkungen vorliegen oder wenn es sich um Kurzausleihen
handelt.
Leihfristverlängerungen von Fernleihen können nur unter Vorbehalt
und unter Beachtung der Vorgaben der verleihenden Bibliothek getätigt werden.
Eine weitere Ausnahme betrifft die Ausleihe von DVD, die Leihfrist beträgt hier
grundsätzlich nur 2 Wochen, sie kann jedoch fünfmal für jeweils 2 Wochen verlängert werden.
Bücher mit der Signatur DVD sind zu den üblichen Bedingungen 4 Wochen ausleihbar,
hier wird eine 5 malige Verlängerung der Leihfrist gewährt.
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waterloostraße 8
30169 hannover
tel. +49 511 1267-0
fax +49 511 1267-202
information@gwlb.de
öffnungszeiten der bibliothek:
mo–fr 9:00–19:00
sa 10:00–15:00
öffnungszeiten der leihstelle:
mo, di, do, fr 9:00–19:00
mi 10:00–19:00
sa 10:00–15:00
a–z der gwlb

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