aus- und fortbildung

Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, an wissenschaftlichen Bibliotheken
des Landes Niedersachsen und Bremen
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, an wissenschaftlichen Bibliotheken
in Niedersachsen und Bremen ist geregelt durch die „Verordnung über die Ausbildung
und Prüfung für die Laufbahn des höheren Bibliotheksdienstes
an wissenschaftlichen Bibliotheken (APVOhöhBiblD)“
vom 11. Dezember 2003 (Nds. GVBl Nr. 30/2003).
In Niedersachsen werden Referendarstellen an den Ausbildungsbibliotheken
jährlich zum 1. Oktober besetzt.
Aktuelle
Ausschreibung
Aufgaben und Tätigkeiten des wissenschaftlichen Bibliotheksdienstes
Die Aufgaben ergeben sich im Einzelnen
aus dem Auftrag und den Zielen der jeweiligen Bibliothek. Bibliotheken verstehen
sich heute in erster Linie als Informationsvermittler für lokal vorhandene
und in den weltweiten Netzen gespeicherte Informationen. Aufgabe der Bibliotheken
ist es generell, diese Informationen kundenorientiert und kostengünstig
zu sammeln, zu erschließen, zur Verfügung zu stellen und zu bewahren.
Das Aufgabenspektrum reicht dabei von
fachwissenschaftlichen bis zu organisatorischen Tätigkeiten. Als Fachreferent
ist er für einen sachgerechten Bestandsaufbau sowie für die Erschließung
des Bestands in Fachgebieten zuständig. Diese Aufgabe wird weitgehend eigenverantwortlich
und vielfach in Kooperation mit fachlich verwandten Bibliotheken regionaler
und überregionaler Aufgabenstellung wahrgenommen. Darüber hinaus ist
er für die Informationsvermittlung und die fachspezifische Benutzerberatung
zuständig. Ergänzend kommen Fragen des elektronischen Publizierens,
des eLearning und des Multimedia-Einsatzes hinzu.
Als Leiter von Organisationseinheiten ist der wissenschaftliche Bibliotheksdienst
mit managementspezifischen Aufgaben der Planung und Entwicklung, der Leitung
sowie Koordination innerhalb der Bibliothek und darüber hinaus in bibliothekarischen
Belangen im universitären und/oder regionalen Umfeld betraut.
Typische Organisationseinheiten sind zuständig für: Medienbearbeitung
(Erwerbung, Katalogisierung), Benutzung, sowie für Handschriften und wertvolle
Drucke, Bestandserhaltung, Buchpflege und Restaurierung, digitale Bibliothek,
Vervielfältigung und Druck.
Im Rahmen von Leitungsfunktionen sind Aufgaben in den Bereichen Haushalts-
und Personalplanung, Personal- und Mitteleinsatz, Gerätebeschaffung und
-verwaltung, EDV-Planung und -einsatz, Information und Öffentlichkeitsarbeit
wahrzunehmen.
Weitere Informationen zum Berufsbild
Oesterheld, Christian: Ausbildungs- und Studiengänge mit dem Berufsziel Wissenschaftliche/r Bibliothekar/in: Der aktuelle Stand
In: VDB-Mitteilungen 2007, H. 2, S. 16 – 20.
Positionen und Perspektiven der Ausbildung für den höheren Bibliotheksdienst.
Positionspapier der Arbeitsgruppe Bibliotheken.
In: Bibliotheksdienst 38 (2004), H. 2, S. 182–200.
Gaus, Wilhelm: Berufe im Archiv-, Bibliotheks- Informations- und Dokumentationswesen:
ein Wegweiser zur Ausbildung. 5., vollst. überarb. Aufl.
Berlin :[u.a.] : Springer, 2003, ISBN 3-540-43619-7
Der Höhere Dienst an deutschen Bibliotheken: Modelle für eine künftige
Ausbildung im europäischen Kontext; Konferenz, Leipzig 20.–21. November 2000.
In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie; 48.2001,2
Berufsbild 2000:
Bibliotheken und Bibliothekare im Wandel. Erarb. von der Arbeitsgruppe
Gemeinsames Berufsbild der BDB e.V.
Einstellungsvoraussetzungen
Altersgrenze
In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,
an wissenschaftlichen Bibliotheken kann eingestellt werden, wer zum Zeitpunkt
der Einstellung
a) das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
b) als Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung
um Einstellung vor Vollendung des 40., als Schwerbehinderter des 45. Lebensjahres
abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um drei Jahre
bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Staatsangehörigkeit
In den Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) kann nur berufen
werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen
Gemeinschaft besitzt.
Abgeschlossenes Hochschulstudium
Voraussetzung für die Einstellung als Bibliotheksreferendarin oder -referendar
ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein Studium in einem wissenschaftlichen
Studiengang an einer Hochschule
• mit einer staatlichen Prüfung oder
• mit einer Diplomprüfung oder
• mit einer Magisterprüfung oder
• mit einer Masterprüfung oder
• mit einer kirchlichen Prüfung
abgeschlossen hat.
Kann das Studium in einem wissenschaftlichen Studiengang nicht mit einer der
oben genannten Prüfungen abgeschlossen werden, so ist die Promotion in
dem betreffenden Studiengang nachzuweisen. (Die ersten Staatsprüfungen
für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, an Sonderschulen und
an Realschulen gelten nach der "Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung"
vom 18. März 1996 als Eingangsvoraussetzung für die Laufbahn des gehobenen
Dienstes, nicht aber für eine Laufbahn des höheren Dienstes.)
Bei Bewerberinnen und Bewerbern geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachrichtungen
ist als zusätzliche Qualifikation die Promotion erwünscht.
Weitere Auskünfte hinsichtlich der Einstellungsvoraussetzungen erteilt
die Ausbildungsbehörde.
Bewerbungen
Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,
sind nur an die in der Ausschreibung angegebenen Ausbildungsbibliotheken
zu richten.
Einzusendende Bewerbungsunterlagen
a) ein Bewerbungsgesuch (förmliches Bewerbungsschreiben),
b) ein unterschriebener Lebenslauf,
c) in Kopie – zunächst unbeglaubigt –
• das Zeugnis der allg. Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes
Zeugnis,
• das Zeugnis über die das Hochschulstudium abschließende Staats-, Diplom-
oder Magisterprüfung bzw. Masterprüfung,
• die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades,
• ggf. die Promotionsurkunde,
• Nachweise über etwaige Tätigkeiten nach Abschluss des Studiums,
d) Angaben über etwaige wissenschaftliche Veröffentlichungen,
e) der Erhebungsbogen
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Eine Vorauswahl findet durch die Ausbildungsbibliotheken statt. Die endgültige
Auswahl trifft daraus die Auswahlkommission, der Vertreter aller Ausbildungsbibliotheken
angehören.
Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
In das Auswahlverfahren können nur Bewerberinnen und Bewerber einbezogen
werden, deren Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen vor Ablauf
der Bewerbungsfrist bei einer der in der Ausschreibung angegebenen Bibliotheken
eingegangen ist und die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Bibliotheken begutachten die fachliche und persönliche Eignung der
Bewerberinnen und Bewerber und laden gegebenenfalls zu ersten Vorstellungsgesprächen
ein.
Spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Einstellungstermin werden
die in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerber zu einem weiteren
Vorstellungsgespräch eingeladen. Nach den
Vorstellungsgesprächen stellt die Auswahlkommission eine Rangfolge der
geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens
und vor der endgültigen Entscheidung über die Einstellung sind auf
Anforderung der Ausbildungsbehörde (Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek
– Niedersächsische Landesbibliothek) weitere Unterlagen vorzulegen,
wie z. B. amtlich beglaubigte Kopien der unter 2 d) genannten Zeugnisse und
Nachweise, Personenstandsurkunden, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis
und dergleichen.
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
Vorbereitungsdienst
Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Vorbereitungsdienst
erfolgt zum 1. Oktober eines Jahres.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden mit der Einstellung Beamte auf Widerruf
und tragen die Dienstbezeichnung "Bibliotheksreferendarin" oder "Bibliotheksreferendar".
Sie erhalten Bezüge von zzt. brutto 1.051,25 € monatlich (als Ledige
ohne Kind). Hinzu kommt ggf. ein Familienzuschlag.
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Je nach Ausbildungsbibliothek umfasst
der Vorbereitungsdienst
- zwölf Monate praktische Ausbildung an einer wissenschaftlichen Bibliothek
in Niedersachsen und zwölf Monate theoretische Ausbildung an der Bayerischen
Bibliotheksschule in München
oder
- 24 Monate an einer wissenschaftlichen Bibliothek in Niedersachsen mit gleichzeitiger
theoretischer Ausbildung im Rahmen eines Fernstudiums mit Konsultationsterminen
an der Humboldt-Universität, Berlin, Institut für Bibliothekswissenschaft.
Ausbildungsbibliotheken sind:
• Universitätsbibliothek Braunschweig
• Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
• Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
• Technische Informationsbibliothek und Universitätsbibliothek Hannover
• Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
• Landesbibliothek Oldenburg
• Universitätsbibliothek Oldenburg
• Universitätsbibliothek Osnabrück
• Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Die praktische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:
• Bestandsaufbau und -erschließung,
• Benutzungs-, Informations- und Beratungsdienst,
• Informations- und Kommunikationstechnik,
• Buchwesen,
• Medienkunde,
• Bibliotheksbau, -einrichtung und -technik,
• Leitung und Management.
Die theoretische Ausbildung findet je nach Ausbildungsbibliothek entweder
an der Bayrischen Bibliotheksschule in München oder an der Humboldt-Universität
in Berlin statt.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung
mit Ablauf des Vorbereitungsdienstes.
Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung wird gegen Ende der Ausbildung in München nach
der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren
Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern (ZAPOhBiblD)
vom 9. Dezember 2003 und in Berlin nach der Verordnung über die Ausbildung
und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken
(APOhDwB) vom 16. August 2001 abgelegt.
Nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung und der Beendigung des Vorbereitungsdienstes
besteht kein Anspruch auf Übernahme auf eine Stelle des höheren
Dienstes im Lande Niedersachsen oder Bremen.
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